Jeder eingetragene Verein braucht seine Regeln. Das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben.
Der Obst- und Gartenbauverein Altötting e.V. ist überdies vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, weil wir die Erfordernisse nach der steuerrechtlichen Abgabeordnung erfüllen.
Hier können Sie unsere Satzung herunterladen und einsehen. Sollten Sie Fragen haben, so beantworten wir Ihnen diese sehr gerne!